Alter Schwede! Es ist echt kompliziert, den Unfallschaden geltend zu machen. Zunächst habe ich (zum Glück) noch einmal mit der belgischen Versicherung gesprochen um zu erfragen, ob die Gutachterkosten übernommen würden.

Mir wurde mitgeteilt, dass diese Position nach belgischem Recht grundsätzlich nicht erstattungsfähig ist. Ich solle stattdessen einfach ein Angebot einer Werkstatt vorlegen. Sofern die geschätzten Kosten realistisch wären, würde die Versicherung den Schaden ausgleichen.

Soweit so gut. Ich bin in eine Werkstatt gefahren und die Kosten und man hat mir mitgeteilt, dass die Reparaturkosten bei ca. 4 k € liegen werden. Die Haube, die Stoßstange und der Kotflügel müssen ausgetauscht werden und an einem Träger muss auch etwas gemacht werden.

Das Angebot kriege ich jetzt noch schriftlich und werde dann mal abwarten, wie sich die Versicherung aufstellen wird. Ich werde den Wagen dann machen lassen und mal schauen, wenn ich Glück habe bleibt vielleicht noch etwas bei mir hängen.

Mittlerweile habe ich zudem in Erfahrung gebracht, dass überhaupt kein belgisches Recht zur Anwendung kommt. Es gilt in rechtlicher Hinsicht das sog. Tatortprinzip und somit das Recht des Staates, in dem der Unfall passiert. Nach Schweizer Recht wären die Kosten eines Gutachtens übrigens doch zu ersetzen gewesen.

Falls es jemanden interessiert, hier ist ein Link mit einer Aufstellung der Positionen, die in den einzelnen europäischen Ländern erstattet werden:

http://allfinanz.comon-service.de/formular/allg_kfzausland06.pdf